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Nur eine von vielen Verfassungen weltweit, die Wahlen im VERTEIDIGUNGSFALL nicht vorsieht: ‚Artikel 115h (1) Während des Verteidigungsfalles ablaufende Wahlperioden des Bundestages oder der Volksvertretungen der Länder enden sechs Monate NACH Beendigung des Verteidigungsfalles. […]‘ 🇺🇦👇🇪🇺

May 21, 2025, 6:29 AM

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